Webinar: Personenbedingte Kündigungen

Teil 3: Die personenbedingte Kündigung

Alkoholsucht, Führerscheinentzug oder Krankheit – In der dritten Ausgabe unserer arbeitsrechtlichen Webinar-Reihe beschäftigen wir uns intensiv mit allen Themen rund um Kündigungen aufgrund fehlender Eignung und Fähig-keit des Arbeitnehmers – insbesondere mit dem in Praxis häufigsten Fall der krankheitsbedingten Kündigung.

Melden Sie sich jetzt an! Die Teilnahme ist kostenlos, aber begrenzt.

Das Webinar eignet sich für Sie, wenn …

… Sie Trennungsprozesse rechtssicher gestalten möchten
… Sie stets „up to date“ in Bezug auf die neuesten Entwicklungen und Rechtsprechungen im Kündigungsrecht sein möchten
… Sie konkrete Praxishinweise für den Ausspruch von Kündigungen und den Abschluss von Aufhebungsverträgen möchten
… Ihr Fokus auf einem konstruktiven Trennungsprozess liegt statt auf Führung formaler „Kleinkriege“

Ihre Webinar-Leiter

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Dr. Christopher Weuthen

Portrait-Bild-von-Ulrike-Schulke

Ulrike Schulke

Fachanwälte für Arbeitsrecht bei der Kanzlei vangard Littler mit langjähriger Erfahrung in der umfassenden arbeitsrechtlichen Beratung von Unternehmen. Sie sind spezialisiert auf die rechtliche Begleitung von Trennungsprozessen.

Organisatorisches

Der nächste Termin:
26. Juni 2024 um 11 Uhr auf Zoom

Das Webinar findet auf Zoom statt. Die Einwahldaten erhalten Sie per E-Mail.

Inhaltlicher Überblick

In der Webinar-Reihe „Arbeitsrechtliche Fragen bei Trennungsprozessen“ betrachten wir die wesentlichen Grundlagen und rechtlichen Anforderungen an Kündigungen sowie Aufhebungsverträge.

Im dritten Termin der Reihe gehen wir allen Fragen nach, die sich Ihnen stellen, wenn ein Mitarbeiter seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann (insbesondere aufgrund Krankheit):

  • Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es? Kann fristlos gekündigt werden?
  • Personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung bei Suchtproblemen oder Minderleistung?
  • Besonderheiten bei der krankheitsbedingten Kündigung: Welche Fallgruppen krankheitsbedingter Kündigungen gibt es? Was hat es dabei mit dem “Betrieblichen Eingliederungsmanagement” auf sich? Müssen Behörden beteiligt werden?